Würdevoll von einem lieben Menschen Abschied nehmen
Eine Grabeskirche ist anders als ein herkömmlicher Friedhof. Das erfordert auch, bei der Beisetzung andere, neue Wege zu gehen. Der erste Grundstein dafür wurde 1963 gelegt, als die katholische Kirche entschied, neben der Erdbestattung auch der Feuerbestattung den Weg zu ebnen. Heute sind die kirchlichen Riten auf beide Bestattungsarten ausgelegt, die somit in ihrer Würde gleichwertig sind. Mit der Umgestaltung von St. Joseph zur Grabeskirche hat dann der Liturgiekreis der Grabeskirche St. Joseph begonnen, ein Konzept für die Kirche zu entwickeln, das eine sehr würdige Form des Abschiednehmens bietet.
Die Beisetzung in der Grabeskirche umfasst danach insgesamt drei Stationen. Von der Trauerfeier im Liturgiebereich der Kirche geleitet die Trauergemeinde die Urne entlang der Kreuzwegstationen durch die Kirche zum Taufbecken. Dieses steht im Zentrum des Friedhofbereiches. Hier wird die Urne wieder auf einem Postament aufgestellt. Nach der Einsegnung und der Erinnerung an die Taufe der oder des Verstorbenen wird die Urne wird mit geweihtem Wasser besprengt. Dann es weiter zur vorgesehenen Grabstelle. Dort erfolgt die eigentliche Beisetzung: Segnung des Grabes, Einsenken der Urnenkapsel in den Steinkubus, Aufrichten des Kreuzes, fürbittendes Gebet und Vater Unser, abschließendes Gebet. Der Steinkubus wird zunächst provisorisch verschlossen und die Trauernden haben die Möglichkeit, Abschied zu nehmen, vielleicht eine Blume auf den Kubus zu legen.
Diese Art der Trauerfeier enthält die traditionellen Elemente und bindet diese in die besonderen räumlichen Gegebenheiten ein, was von Trauergemeinden bisher durchweg sehr positiv aufgenommen wurde.
Die Grabeskirche ist komplett rollstuhlgerecht ausgelegt und damit auch für Rollatoren und Kinderwagen geeignet. Und sie ist unabhängig von der Wetterlage.
Was zum Abschiednehmen gehört und wie es sich gestalten lässt
Die Beisetzung ist eine von mehreren Stufen des Abschiednehmens. Was aus katholischer Sicht zum Abschiednehmen gehört und wie sich diese Zeit den persönlichen Bedürfnissen anpassen lässt, haben wir in der Geschäftsordnung zur Friedhofssatzung der Grabeskirche St. Joseph zusammengestellt, die im Folgenden eingesehen oder auch heruntergeladen werden kann. Sie ergänzt die eigentliche Friedhofssatzung, die erforderlich ist, da es sich auch bei Urnenstellwänden, den sogenannten Stelen, in einer Kirche formal um einen Friedhof handelt. Hierzu gehört dann auch noch die Gebührenordnung, welche die Kosten für die jeweiligen Grabstätten regelt.
Die neu gestaltete Krypta. Im Vordergrund: die hellen Steine des Aschebeckens
In jeder Beisetzung ist enthalten:
- das Nutzungsrecht des Urnenplatzes 20 Jahre nach dem ersten Tag der Bestattung,
- die Beisetzung der Urne,
- die Nutzung des liturgischen Raumes für den Verabschiedungsgottesdienst,
- die Entsorgung von Blumen Gestecken, Kränzen und Kerzen.
Nicht enthalten sind die Kosten für den Natursteinquader. Diese Kosten kommen hinzu und werden mit dem Steinmetz direkt abgerechnet.
Nach Ablauf der 20 Jahre Ruhezeit kann die Nutzung des Urnenplatzes für weitere Jahre zu dem dann aktuellen Preis verlängert werden. Doch auch ohne Verlängerung bleiben die Verstorbenen im Gotteshaus. Sie finden dann in der Kapelle unter dem Hochaltar, der Krypta, die endgültige Geborgenheit. So wird mit der Beisetzung in der Grabeskriche in besonderer Weise betont, dass jeder Mensch im Leben wie im Tod in Gottes Liebe gehalten ist für immer.